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Kirchliche Hochzeit

 

Die kirchliche Hochzeit

Rein rechtlich gesehen hat in Deutschland die kirchliche Hochzeit keinerlei Bedeutung: Es zählt nur die standesamtliche Hochzeit. Dennoch möchten sehr viele Brautpaare nicht auf die festliche Zeremonie in der Kirche verzichten.
Allerdings sind einige Voraussetzungen notwendig, damit ein Paar kirchlich getraut werden kann. So muss mindestens ein Partner die Taufe erhalten haben. Von ihm muss glaubhaft versichert werden, dass die Kinder aus der zu schließenden Ehe im Sinne eines kirchlichen Glaubens erzogen werden. Die Mitgliedschaft in der Kirche von mindestens einem des zukünftigen Ehepaares ist ebenfalls Grundvoraussetzung. War einer der Partner schon einmal verheiratet, kann es bei der katholischen Kirche für eine zweite Trauung problematisch werden. Die evangelische Kirche ist hier etwas großzügiger: Sie überlässt es dem örtlichen Pfarrer, ob er die kirchliche Hochzeit ein zweites Mal durchführen möchte.

Im Traugespräch, das ca. sechs Monate vor der geplanten Hochzeit zusammen mit dem Pfarrer stattfindet, werden allgemeine Themen über die christliche Ehe besprochen. Natürlich werden dabei die Wünsche des Brautpaares bezüglich des Ablaufs des Hochzeitsgottesdienstes festgehalten. Dies können besondere Liederwünsche oder auch musikalische Einlagen von Freunden oder Bekannten sein. Ein sehr wichtiger Punkt bei diesem Traugespräch ist der Einzug des Brautpaares mit den geladenen Hochzeitsgästen. Ob das Brautpaar zusammen die Kirche betritt oder die Braut beispielsweise von ihrem Vater bis zum Altar geführt wird, ist von Kirchengemeinde zu Kirchengemeinde unterschiedlich.

Um auch die Kirche selbst entsprechend dem Anlass festlich aussehen zu lassen, werden gerne der Altarbereich und/oder die Sitzgelegenheiten der Hochzeitsgäste mit passenden Blumensträußen oder Gebinden geschmückt. Um den eingeladenen Hochzeitsgästen zum einen den Ablauf des Traugottesdienstes selbst, zum anderen die Texte der zu singenden Lieder mitzuteilen, legen die Paare individuell gestaltete Kirchenhefte zur Hochzeit auf reservierten Plätze in der Kirche. Oftmals sind solche Kirchenhefte Bestandteil eines in sich stimmigen Hochzeitskarten Sets. Meist legen sich deshalb die Hochzeitspaare bereits bei der Auswahl der Hochzeitseinladungen fest, ob sie sich so ein Kirchenheft gleich mitgestalten lassen. Wer Wert auf "den roten Faden" legt, wird das sicherlich tun.

Während es bei der katholischen Kirche immer noch Pflicht ist, dass von Braut und Bräutigam zwei Trauzeugen benannt werden, verlangt dies die evangelische Kirche nicht.