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Die standesamtliche Trauung

Die standesamtliche Trauung

Obwohl für den Großteil der Brautpaare der festliche Einzug der Hochzeitsgesellschaft in die Kirche, der Traugottesdienst mit Ringwechsel und die anschließende Feier das eigentliche Hochzeitsfest ist, muss in erster Linie die standesamtlich Trauung durch den Standesbeamten vollzogen werden. Denn vor dem Gesetz gilt man nur dann als verheiratet.

Frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin der Hochzeit kann sich das zukünftige Ehepaar auf dem Standesamt zur Trauung anmelden oder, wie man früher sagte, das Aufgebot bestellen. Meistens melden sich die Heiratswilligen am Standesamt ihres Wohnortes zur Eheschließung an. Haben beide unterschiedliche Wohnorte, besteht die Möglichkeit, eines der beiden Standesämter auszuwählen. Grundsätzlich kann allerdings auch jedes andere Standesamt oder außergewöhnliche Örtlichkeiten für die standesamtliche Hochzeit in Frage kommen. Es müssen dann lediglich die notwendigen Papiere vom Heimatstandesbeamten zum Wunschstandesamt weitergeleitet werden. Trauzeugen müssen zwar heutzutage bei der Zeremonie nicht mehr anwesend sein, doch aus Tradition haben viele Paare weiterhin gerne zwei Personen als Zeugen bei diesem feierlichen Ereignis dabei.

Wenn sich ein Paar nur für die standesamtliche Hochzeit ohne die kirchliche Zeremonie entscheidet, aber dennoch der Eheschließung einen festlichen Rahmen geben möchte, ist dies in Absprache mit dem Standesbeamten in der Regel immer möglich. Ob mit oder ohne kirchliche Hochzeit – eine Hochzeitsfeier wird es trotzdem geben, zu der die Familie und Freunde eingeladen werden müssen. Suchen Sie also schöne, exklusive Hochzeitskarten bei uns im Shop aus, die wir gerne ganz individuell für Sie gestalten und drucken. Denken Sie dabei aber nicht nur an das Einladen, sondern auch an eine festliche Hochzeitstafel. So ist es seit vielen Jahren üblich, die Festtafel mit abgestimmten Menükarten samt passender Tischkarten mit den Namen der Gäste stilvoll aufzuwerten.

Diese Papiere brauchen Sie auf dem Standesamt

Um standesamtlich heiraten zu können, sind bestimmte Unterlagen notwendig, die allerdings von Land zu Land unterschiedlich sind.

    In Deutschland sind dies
  • eine Abstammungsurkunde bzw. eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches der Eltern von Braut und Bräutigam
  • einen gültigen Personalausweis oder Reispass
  • wenn Sie geschieden oder auch verwitwet sind, benötigen Sie zusätzlich einen Auszug (oder beglaubigte Abschrift) aus dem Familienbuch der vorausgegangenen Ehen oder die frühere Heiraturkunde und das Scheidungsurteil
  • eine Aufenthaltsbescheinigung
  • Ausländer und Aussiedler müssen einen Nachweis der Staatsangehörigkeit vorlegen
  • Zusätzliche Unterlagen sind notwendig, wenn Braut oder Bräutigam adoptiert wurden oder bereits Kinder haben. Hier empfiehlt es sich, beim Standesamt nachzufragen.
    In der Schweiz wird benötigt
  • ein Personenstandsausweis
  • eine Wohnsitzbescheinigung oder einen Niederlassungsausweis
  • Geschiedene oder Verwitwete brauchen sowohl den Eheschein als auch das Scheidungsurteil oder aber den Totenschein
  • Ist ein Partner Ausländer, werden neben einem Ausländerausweis auch Bescheinigungen über Staatsangehörigkeit, Zivilstand, Geburt, Namen und Familienzugehörigkeit benötigt
  • Gibt es bereits gemeinsame Kinder, müssen entsprechende Geburtsscheine vorgelegt werden
    In Österreich muss vorgelegt werden
  • eine Abschrift aus dem Geburtenbuch, die nicht älter als 6 Monate sein darf
  • Ausnahme: Beide Partner heiraten in dem Ort, in dem sie geboren sind. Hier reicht dann ein einfache Geburtsurkunde aus
  • einen Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eine Aufenthaltsbescheinigung oder einen Meldezettel von der Gemeindeverwaltung
  • ein Nachweis über gemeinsame Kinder
  • eine Bescheinigung über akademische Grade
  • Geschiedene benötigen das Scheidungsurteil, verwitwete Partner die Sterbeurkunde
  • Heiratsurkunden aus allen vorausgegangenen Ehen
  • Für ausländische Partner ist ein Ehefähigkeitszeugnis notwendig

Nachdem der Standesbeamte die Trauung vollzogen hat, werden dem frischvermählten Ehepaar eine vorher angegebene Anzahl Heiratsurkunden ausgehändigt. Üblicherweise wird zur Zeit noch ein Familienbuch angelegt, das beim Standesamt als Personenstandsbuch geführt wird.